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Sportrecht
Die Besonderheit des Sportrechts besteht in dem Zusammenwirken oder auch Kollidieren von staatlich gesetztem Recht und den oftmals unübersichtlichen Regelwerken der Sportverbände. Hier leisten wir unseren Mandanten konkrete Hilfe, sei es etwa bei der Vertragsgestaltung im Profibereich, bei der Organisation und Durchführung von (Sport-) Veranstaltungen oder bei arbeits- und verbandsrechtlichen Auseinandersetzungen.
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