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1994: Gründung der Kanzlei

In einem Baliurlaub entstand bereits 1988 die Idee nach dem Studium eine Anwaltskanzlei in Gundelfingen zu eröffnen. Hintergrund war, dass man gemeinsam "stärker" ist, als alleine. Nachdem keiner der ursprünglichen Gründungsväter das Arbeitsrecht abdeckte, wurde dann Herr Dr. Eickelpasch, der damals am Lehrstuhl promovierte, als bestmögliche Ergänzung noch vor Eröffnung der Kanzlei angesehen. Gemeinsam wurde dann am 01.10.1995 die Kanzlei am ursprünglichen Stammsitz, in der Medlinger Straße 13, Gundelfingen, eröffnet. Damals wurde nur ein Anwaltszimmer eingerichtet, weil Herr RA Herzog noch als Repetitor arbeitete, Herr RA Gehring noch zusätzlich ein BWL-Studium absolvierte und Herr RA Dr. Eickelpasch neben seiner Promotion noch in den damalig neuen Bundesländern für eine Anwaltskanzlei tätig war. Sehr schnell wurde dann aber deutlich, dass jeder volltags präsent sein muss, um die enorme Nachfrage bewältigen zu können.


Von da an ging es ständig bergauf.

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