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Zwangsvollstreckungsrecht

Im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts vertreten wir unsere Mandanten zum einen als Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, z.B. Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen etc. (als weitere Maßnahme im Rahmen des ebenfalls erfolgten Forderungseinzuges / Inkassos).

Daneben vertreten wir unsere Mandanten aber auch als Schuldner bei der Abwehr von eventuell unberechtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, z.B. im Rahmen von Vollstreckungsgegenklagen oder Drittwiderspruchsklagen sowie bei der Abwehr von Pfändungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher. Dies umfasst ebenfalls den gesamten Bereich des vorläufigen Rechtschutzes.

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