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Für sämtliche Unternehmen können rechtliche Probleme daraus erwachsen, wie und in welchem Zustand die zu versendende Ware zum angedachten Empfänger gelangt. Gleichgültig, ob der Transport durch eigene Mitarbeiter oder durch einen unabhängigen Frachtführer i.S.d. HGB vollzogen wird, können dabei zum Beispiel im Fall der Beschädigung oder Verspätung rechtliche Konflikte entstehen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl für den Fall, dass diese als Absender oder Frachtführer unberechtigt in Anspruch genommen werden, als auch in dem Fall, dass diese als Leistungsempfänger durch nicht ordnungsgemäße Lieferung Schäden erlitten haben.

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