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Das Sozialrecht umfasst insbesondere den Bereich der Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung, Entschädigung für Opfer von Gewalttaten und von Gesundheitsschäden, Erziehungsgeld, Jugendhilfe, Kindergeld, Krankenversicherung,  Rentenversicherung, Sozialhilfe, Sozialversicherung, Unfallversicherung und Wohngeld.

 

Neben der Vielzahl der dieses Rechtsgebiet regelnden Normen muss insbesondere ein besonderes Augenmerk auf die prozessualen Besonderheiten gelegt werden.

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