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Pferderecht / Pferdesportrecht / Tierarzthaftungsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen außergerichtlichen wie gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten und Fragestellungen, in denen diese z.B. als Pferdekäufer / -verkäufer, Pferdeeigentümer, Pensionsgeber/ -nehmer mit rechtlichen Problemen konfrontiert werden. Gleiches gilt für die mit Pferden befassten Berufsgruppen wie Tierarzt, Hufschmied, Reitlehrer und Bereiter. Ebenfalls stehen wir bei Fragen der Haftung für etwaige Schadensfällen als Reitlehrer-, Tierhalter/ - hüter zur Verfügung.

Im Bereich der Tierarzthaftung vertreten wir namhafte Tierkliniken / Pferdekliniken bei der Abwehr genauso wie Pferdebesitzer bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber ihren Tierärzten, z.B. nach einer im Raum stehenden Falschbehandlung.

Natürlich können wir auch bei Problemen mit anderweitigen Tieren / Tierarten beratend zur Seite stehen. 

 

Darüber hinaus stehen wir aber auch im Bereich des Pferdesportrechts als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, d.h. z.B. bei den in der Leistungsprüfungsordnung vorgesehenen Verfahren, etwa nach einer festgestellten positiven Dopingprobe.

Ihre Ansprechpartner

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