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Im Rahmen des privaten oder gewerblichen Mietrechts als auch des Pachtrechts stoßen unterschiedliche Interessengruppen aufeinander.
Wir beraten und unterstützen daher Vermieter, Verwaltungsgesellschaften aber auch einzelne Mieter vor, während und nach der Entstehung von Problemen und Streitigkeiten im Bereich des Miet – wie des Wohnungseigentumsrechtes. Dies umfasst sowohl den „Beginn“ eines Mietverhältnisses, etwa die Gestaltung / Prüfung einzelner Miet- /Pachtverträge und Überwachung der jeweiligen Abschlüsse als auch das „Ende“ durch Ausspruch von etwaigen Kündigungen und einer etwaig notwendig werdenden gerichtlichen Durchsetzung von Mietzins- und Räumungsansprüchen.
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