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Kapitalanlagerecht

Im Gegensatz zu den meisten hier tätigen Kanzleien vermeiden wir es, nur eine der im Kapitalanlagerecht beteiligten Seiten zu vertreten. Wir sind auch in diesem Fachgebiet der Ansicht, nur dann den jeweiligen Mandanten umfassend beraten zu können, wenn auch die auf der jeweils anderen Seite gegebene spezifische Problematik aufgrund eigenen Umganges entsprechend bekannt ist. Selbstverständlich werden etwaige Interessenkollisionen ausgeschlossen. 

Anlegerseite:Oftmals stellt sich entgegen den Erwartungen des Anlegers der erhoffte oder auch versprochene Gewinn nicht ein, im schlimmsten Fall ist das angelegte Kapital sogar verloren. Jedoch kommen in manchen Fällen Ersatzansprüche gegenüber Banken, den Anlageberater, den Vermittlern oder auch sonstigen Beteiligten wie z.B. den Initiatoren einer Kapitalanlage  in Betracht.

Kapitalnehmerseite:Wir vertreten auch bereits jahrelang namhafte Fondsgesellschaften im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich hinsichtlich aller diesem Fachgebiet auftretenden Fragestellungen.

Ihre Ansprechpartner

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