Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das insbesondere die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen umfasst. Darüber hinaus unterfallen aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden, gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung diesem Rechtsgebiet.
Ein Schwerpunkt der Beratung liegt hierbei hinsichtlich des Eingehens von Ehen sowie deren Auflösung, der ehelichen Güterrechte, der Vorschriften zum Unterhalt, des Sorgerechts und des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung.
Unsere auf Familienrecht spezialisierten Anwälte beraten unsere Mandanten kompetent zu allen Fragen des Familienrechts, wie bspw. zur Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Versorgungsausgleich, Rechte der nichteheliche Lebenspartnerschaften, Adoption, Pflegschaft, Vormundschaft, etc. und nehmen deren außergerichtliche und gerichtliche Vertretung war.