Wer sein mühsam erarbeitetes Vermögen nicht durch für die Erben vermeidbare Steuerzahlungen minimieren will oder wer Streitigkeiten unter seinen Erben vermeiden möchte, sollte rechtzeitig mit einer gezielten Erbschaftsplanung beginnen. Aus unserer Erfahrung zeigt sich, dass eine jeweils maßgeschneiderte Erbschaftsplanung/ -lösung zukünftige Streitigkeiten zwischen den Erben verhindern kann und der jeweilige Wille des Erblassers gewahrt wird. Auch zur Vorbeugung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und / oder steuerrechtlicher Nachteile sollten möglichst früh im Rahmen des Möglichen die Weichen gestellt werden.
Aber auch nach Eintritt eines Erbfalls beraten und vertreten wir Sie etwa hinsichtlich Ausschlagung, Annahme, Durchsetzung oder Verteidigung Ihres Erbrechtes.
Hierzu können wir auf die in unserer Kanzlei tätigen Steuerberater zurückgreifen, so dass eine schnelle und umfassende interprofessionelle Beratung gewährleistet ist.