Wir sind hierbei insbesondere auf dem Gebiet des privaten Bankrechts tätig. Durch das private Bankrecht werden insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und seiner Bank geregelt, es umfasst jedoch auch die privatrechtlichen Beziehungen zwischen den Kreditinstituten untereinander und mit Dritten.
Im Bereich des privaten Bankrechts, treten immer wieder Probleme bei der Darlehensvergabe oder der Darlehensrückabwicklung, der Absicherung derselben durch entsprechende Sicherungsmittel (z.B. Hypothek, Grundschuld, Bürgschaften sowie Sicherungsabtretungen), der Haftungsverwirklichung bei geleisteten Sicherheiten (z.B. Zwangsversteigerung und -verwaltung), aus dem Bereich bestehender Konten und der Kontoführung (Kontosperre, Pfändungen), dem Wertpapiergeschäft sowie der Haftung der Bank (z.B. infolge etwaiger Falschberatung) auf.
In diesem Fachgebiet vertreten wir Privatpersonen, Unternehmer aber auch überörtlich tätige Kreditinstitute.