top of page

Allgemeines Zivilrecht​

Dem allgemeinen Zivilrecht unterfallen etwa Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen, Unternehmer-Verbraucher-Beziehungen, Unternehmer-Unternehmer-Beziehungen und manchmal auch Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger. 

Hierunter sind z.B. Begriffsdefinitionen (wer ist Verbraucher, wer Unternehmer?), die Regeln über den Vertragsschluss (Angebot, Angebotsannahme, Minderjährigenproblematik), das Leistungsstörungsrecht (Welche Rechte stehen einem bei mangelhafter Leistungserfüllung zu?), verschiedene, nicht extra aufgeführte Vertragstypen (z.B. Kauf-, Darlehen-, Bürgschaftsvertrag), das Schadensrecht aber auch etwa Teile des Grundstücksrechts (z.B. Nachbarschaftsrecht) zu verstehen. 

Das Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Mietrecht stellt hierbei wohl den Kernpunkt des allgemeinen Zivilrechts dar. Insbesondere im Zusammenhang mit Mängeln der Kaufsache und des errichteten Werkes, aber auch am Mietobjekt, können eine Vielzahl von Streitigkeiten auftreten, bei denen wir Ihnen beratend zur Seite stehen. Aber z.B. auch bei Fragen des Leasingrechts stehen wir unsere Mandanten kompetent zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

bottom of page