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Arztrecht
Das „Arztrecht“ umfasst die Rechtsnormen, die den Arzt und seine Berufstätigkeit betreffen und ist insoweit aufgrund der vielfältigen in Betracht kommenden Gegebenheiten kein in sich abgeschlossenes, abgrenzbares Recht.
Wir sind in diesem Fachgebiet insbesondere in der Abrechnung für Ärzte tätig und vertreten überregional tätige Abrechnungsstellen für eine Vielzahl von Ärzten. Hierbei ist aufgrund der vorhandenen Erfahrung ein umfassendes Wissen und entsprechende Kenntnis der Fachterminologie und der Gebührenordnung für Ärzte vorhanden, um im Rahmen eines gegebenenfalls notwendig werdenden streitigen Verfahrens die Interessen unserer Mandanten kompetent zu vertreten.
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